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Kinderarbeit ist bei uns heute verboten. Vor 150 Jahren mussten die Kinder
selbstverständlich arbeiten. 1825 arbeiteten zum Beispiel in einer
rheinischen Spinnerei bei Tag 95, bei Nacht 80 Kinder. Die Arbeitszeit dauerte
im Sommer von 7 Uhr früh bis 9 Uhr abends, im Winter von 8 Uhr früh
bis 9 Uhr abends. Die kleineren Kinder bekamen in dieser Fabrik bis zu 2
Silbergroschen, die größeren 3 Silbergroschen täglich. Die
Arbeitszeit betrug durchschnittlich 10 bis 15 Stunden.
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Kinderarbeit in einer Fabrik in Aschaffenburg, 1858
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Die Schulbildung dieser Kinder war schlecht.
1819 ergab eine Untersuchung: Von 715 Arbeiter-Kindern können
234 ein wenig rechnen; 351 können ein wenig schreiben; 455 können
lesen und 39 besitzen Religionskenntnisse.
Viele Fabrikherren dachten, sie seien Wohltäter, wenn sie Kinder
arbeiten ließen, weil sie auf diese Weise den Familien ein zusätzliches
und dringend benötigtes Einkommen ermöglichten. Aber da viele
Kinder von der Arbeit krank wurden und das Militär zunehmend Probleme
hatte, gesunde Rekruten für die Armee zu finden, verkündete
man 1839 ein Gesetz in Preußen:
Ein Kind unter 10 Jahren darf nicht in einerFabrik arbeiten. Jedes
Arbeiter-Kind soll einen dreijährigen Schulbesuch nachweisen können.
Die Höchstarbeitszeit für Kinder beträgt 10 Stunden am
Tage. Zwischen diesen 10 Stunden sollen 2 Freistunden liegen, in denen
Bewegung in freier Luft gewährt werden soll. Im Jahr 1853 verbot
die preußische Regierung die Fabrikarbeit für Kinder unter
12 Jahren. Die Kinder durften aber zu Hause und in der Landwirtschaft
arbeiten.
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